Fragen zur Mitgliedschaft

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Veränderungen im Mietverhältnis – Wie verhält es sich mit den Genossenschaftsanteilen?
Verschiedene Lebensumstände bewirken auch eine Veränderung des Mietverhältnisses. So zum Beispiel der Ein- oder Auszug des Partners oder Verlust (Tod) des Ehepartners. Hier bedarf es immer zeitnah einer Mitteilung an die Genossenschaft bzw. an den zuständigen Bestandskundenbetreuer. Nicht nur der Mietvertrag muss ggf. geändert werden, auch über die Genossenschaftsanteile muss eine Regelung gefunden werden, sofern der Verbleibende nicht der Hauptanteilsnehmer ist.
Mein Partner möchte zu mir ziehen – was muss ich beachten?
Beim Einzug eines Partners hingegen benötigt die Genossenschaft eine Vorvermieterbescheinigung des bisherigen Vermieters.
Des Weiteren ist die Begründung einer Mitgliedschaft von einem Pflichtanteil erforderlich.
Anschließend tritt der Partner durch eine Nachtragsvereinbarung mit den gleichen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis ein.
Was passiert bei einer Trennung?
So benötigt die Genossenschaft zum Beispiel beim Auszug des Partners eine Kündigung mit den Unterschriften beider Vertragspartner und eine Kopie des Einkommensnachweises des verbleibenden Vertragspartners.
Sofern der verbleibende Vertragspartner kein Mitglied oder nicht das Hauptmitglied war, muss er Anteile nachzeichnen und nachzahlen, welche entsprechend für die Wohnungsgröße laut aktueller Satzung erforderlich sind.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass der Ausziehende dem Verbleibenden seine Anteile überträgt.
Die Nachtragsvereinbarung zum Verbleib eines Vertragspartners regelt dann das alleinige Nutzungsrecht der Mietwohnung.
Was muss ich beim Tod des Ehepartners beachten?
Beim Tod des Ehepartners lässt sich der Sachverhalt nicht pauschal beantworten, da es hier die verschiedensten Konstellationen gibt. Zum Beispiel:
1. Beide Ehepartner sind Mitglied und haben ein gemeinsames Vertragsverhältnis oder
2. der verstorbene Ehepartner war alleiniges Mitglied und alleiniger Vertragspartner
In einem Gespräch mit Ihrem zuständigen Bestandskundenbetreuer wird hierfür in aller Ruhe gemeinsam eine geeignete Lösung gefunden.
Ihre Ansprechpartner finden Sie immer aktuell an Ihrer Haustafel oder hier auf unserer Homepage.
 
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