Bürgergeld-Hinweise

Kosten der Unterkunft, angemessener Wohnraum laut Richtlinie der Stadt Leipzig

Wann ist eine Wohnung angemessen?

In der Regel ist durch die Kommunen in einer sogenannten „Richtlinie“ bestimmt, welche Kosten angemessen sind. In einer Großstadt wird oft eine höhere monatliche Kaltmiete als auf dem Land akzeptiert. Als Richtwerte für angemessenen Wohnraum werden ca. 45 – 50 m² für eine Person, zwei Personen ca. 60 m² oder zwei Wohnräume, drei Personen ca. 75 m² oder drei Wohnräume, vier Personen ca. 85 – 90 m² oder vier Wohnräume sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 15 m² oder ein Wohnraum mehr angesetzt. Allerdings gibt es auch viele Kommunen, die die Wohnfläche nicht als Kriterium für die Angemessenheit heranziehen; in diesen Fällen sind Höchstmieten oder Quadratmeterpreise bestimmt. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an Ihr Jobcenter.

Die Kommunen können die Angemessenheit der Aufwendungen für eine Wohnung auf der Basis der Bruttokaltmiete (Kaltmiete zzgl. kalte Betriebskosten wie z. B. Grundsteuer, Gebühren für Müllabfuhr, Abwasser, Straßenreinigung, Kosten für den Wasserverbrauch, Gebäudeversicherung) oder der Bruttowarmmiete (Bruttokaltmiete zzgl. Heizkosten) ermitteln.

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bürgergeld-Gesetz.

BMAS – Fragen und Antworten zum Bürgergeld

 

Was ist unter dem sogenannten Deckungsring zu verstehen?

Die einzelnen Positionen der Unterkunftskosten ergeben die Gesamtmiete. Überschreiten die Kaltmiete oder die kalten Betriebskosten die Höchstgrenzen und liegt gleichzeitig die andere Position unterhalb dieser Grenzen, kann diese zur Kostendeckung herangezogen werden. Bei Neuanmietung von Wohnraum und bei Erstantragstellung ist die Deckungsfähigkeit zwischen der Kaltmiete und den kalten Betriebskosten auf Plausibilität zu prüfen. Bei dieser Prüfung werden die angegebenen Betriebskosten mit den Durchschnittswerten gleichartiger Mietobjekte laut Betriebskostenspiegel verglichen und geprüft, ob die Höhe der Vorauszahlungen richtig kalkuliert wurde.
Heizkosten werden gesondert betrachtet und fallen nicht unter die Prüfung, ob der Deckungsring eingehalten wird. Da diese Plausibilitätsprüfung in der Regel nur durch das Jobcenter Leipzig vorgenommen werden kann, sollten Sie vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Wohnung prüfen lassen.

Stand: 10/2022
Quelle: Jobcenter Leipzig

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