Fragen zur Mitgliedschaft
Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da
Veränderungen im Mietverhältnis – Wie verhält es sich mit den Genossenschaftsanteilen?
Mein Partner möchte zu mir ziehen – was muss ich beachten?
Des Weiteren ist die Begründung einer Mitgliedschaft von einem Pflichtanteil erforderlich.
Anschließend tritt der Partner durch eine Nachtragsvereinbarung mit den gleichen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis ein.
Was passiert bei einer Trennung?
Sofern der verbleibende Vertragspartner kein Mitglied oder nicht das Hauptmitglied war, muss er Anteile nachzeichnen und nachzahlen, welche entsprechend für die Wohnungsgröße laut aktueller Satzung erforderlich sind.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass der Ausziehende dem Verbleibenden seine Anteile überträgt.
Die Nachtragsvereinbarung zum Verbleib eines Vertragspartners regelt dann das alleinige Nutzungsrecht der Mietwohnung.
Was muss ich beim Tod des Ehepartners beachten?
1. Beide Ehepartner sind Mitglied und haben ein gemeinsames Vertragsverhältnis oder
2. der verstorbene Ehepartner war alleiniges Mitglied und alleiniger Vertragspartner
In einem Gespräch mit Ihrem zuständigen Bestandskundenbetreuer wird hierfür in aller Ruhe gemeinsam eine geeignete Lösung gefunden.
Ihre Ansprechpartner finden Sie immer aktuell an Ihrer Haustafel oder hier auf unserer Homepage.