FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema „Umlagenabrechnung“

Seit dem russischen Angriffskrieg sind besonders die Preise für Erdgas und Wärme rapide gestiegen. Um diesen gestiegenen Kosten entgegenzuwirken, hat die
Bundesregierung am 19.11.2022 die Dezember-Soforthilfe beschlossen.

Was das für Sie bedeutet und wie Sie die Soforthilfe beanspruchen können, erfahren Sie hier.

Auf Grundlage der letzten Umlagenabrechnung müssen wir die Vorauszahlungen unserer Mieter leider anpassen. Um durch die deutlich gestiegenen Nebenkosten hohe Nachzahlungen zu vermeiden, werden wir die monatliche Vorauszahlung daher entsprechend anheben.

Folgende Faktoren führten und führen zukünftig zu den Preissteigerungen der Nebenkosten:

  • Erhöhung der Kosten für die Abfallentsorgung aufgrund der neuen Abfallwirtschaftssatzung
  • Erhöhung der Kosten für die Grünlandpflege aufgrund der Anpassung des Tarif-Mindestlohns
  • Erhöhung der Kosten für die Hausreinigung aufgrund der Anpassung des Tarif-Mindestlohns
  • Erhöhter Energieverbrauch (Heizung) durch extreme Wintereinbrüche (bspw. im Februar 2021)
  • Erhöhung der Kosten im Bereich Winterdienst
  • die zeitweise Absenkung der Mehrwertsteuer in 2020 auf 16%

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen im Zusammenhang mit der Umlagenabrechnung.

Was sind Betriebskosten und was gehört zu den Heizkosten?

Betriebskosten sind dem Gesetz nach zunächst alle Kosten, die Ihrem Vermieter durch die Bereitstellung und den Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Welche dieser Kosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen, regelt § 2 Betriebskostenverordnung. Dabei wird zwischen „kalten“ und „warmen“ Betriebskosten unterschieden:

  • Zu den „kalten“ Betriebskosten gehören unterschiedliche Positionen, darunter zum Beispiel die Grundsteuer sowie die Kosten für Wasserversorgung und Entwässerung, Straßenreinigung und Müllbeseitigung.
  • Die „warmen“ Betriebskosten betreffen ausschließlich die Versorgung mit Heizung und Warmwasser und werden in der Regel als Heizkosten bezeichnet.
Warum ist die Nachzahlung bei mir so hoch?

Nach der Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten prüfen wir, ob Ihre Vorauszahlungen mit den erwarteten Kostensteigerungen für Ihre nächste Jahresabrechnung ausreichen oder angepasst werden müssen, um Überraschungen zu vermeiden. Möglich ist das aber leider nicht immer: Das kann zum Beispiel an unvorhersehbaren Preissteigerungen (bei der Abwasserentsorgung, beim Erdgas etc.), aber auch am individuellen Verbrauchsverhalten liegen.

Wie kann ich eine freiwillige Vorauszahlungserhöhung leisten?

Wenden Sie sich dafür bitte schriftlich per Email (abrechnung@wogetra.de) oder Brief an die WOGETRA.

Warum muss ich mehr Betriebskosten zahlen als meine Nachbarn, obwohl in deren Wohnung viel mehr Personen leben?

Die sogenannten kalten Betriebskosten werden bei der WOGETRA hauptsächlich nach Wohnungsgröße (Quadratmeterzahl) auf die Mieter umgelegt; bei den Heizkosten spielt außerdem noch der individuelle Verbrauch eine Rolle. Die Anzahl der Personen ist dabei nicht von Bedeutung.

Warum gibt es eine so hohe Erhöhung?

Wir haben Ankündigungen einer extremen Erhöhung der Beschaffungskosten für Gas und Fernwärme erhalten. Es erwarten uns enorme Preissteigerungen. Damit die Versorgung gesichert ist, muss die Genossenschaft innerhalb des Abrechnungsjahres bereits Kosten und Abschläge bezahlen.

Warum gibt es eine Erhöhung trotz vorhandenem Guthaben?

Es kann sein, dass die erwarteten Kostensteigerungen höher sind und selbst Ihr Guthaben nicht ausreichen würde. Wir erhöhen jede Umlage, Betriebskosten, Heiz- und Warmwasserkosten und Wasserkosten separat. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen haben wir uns gegen Absenkungen der Vorauszahlungen entschieden.

Was kann ich machen, wenn ich die Erhöhung oder den Fehlbetrag nicht bezahlen kann?

Wenden Sie sich schnellstmöglich an das Jobcenter bzw. das Sozialamt oder an einen Schuldenberater.

In meiner Wohnung hat überhaupt keine Ablesung stattgefunden. Wie wurde dann mein Heizungsverbrauch festgestellt?

Die WOGETRA hat alle Wohnungen mit Funkheizkostenverteilern und Funkwasserzählern ausgerüstet. Diese Geräte übertragen die Verbrauchsdaten per Funk: Die Wohnungen müssen für die Ablesung also nicht mehr betreten werden.

Wie kann ich Ihnen eine neue Bankverbindung mitteilen?

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall ausschließlich per Brief mit Originalunterschrift mit Ihrem Bestandskundenbetreuer in Verbindung.

Wie kann ich Kosten sparen?
  • Unsere dringende Empfehlung: Schreiben Sie sich selbst von jedem Heizkörper und den Wasserzählern täglich die Verbräuche ab. Versuchen Sie Ihre Einstellung zu finden, die den geringsten Verbrauch bewirkt (achten Sie dabei auf gleichbleibende oder ähnliche Außentemperaturen).
  • Achten Sie darauf, dass keine Dauerbelüftung durch angekippte Fenster besteht.
  • Heizen Sie keinesfalls auf Stufe 3 durch.
  • Drehen Sie die Heizung ab, wenn Sie gehen oder im Bett sind und drehen Sie auf die höchste Stufe, wenn Sie es brauchen.
  • Achten Sie darauf, dass Heizkörper und Thermostatventil nicht von Möbeln verstellt oder mit Gardinen verdeckt sind.
  • Schalten Sie die Heizung über Nacht täglich konsequent ab.
  • Lüften Sie stoßweise 10 Minuten am Tag.
  • Kostenfalle Warmwasser: bis 35% der Kosten können durch Warmwasserverbrauch entstehen. Regulieren Sie deshalb Ihren Warmwasserverbrauch.
Kann ich bei meiner alten Vorauszahlung bleiben?

Das ist leider nicht möglich, da wir die Kosten unterjährig immer bezahlen wollen und dazu die Vorauszahlungen nötig sind.

Wie kann ich meinen Wasserzähler selbst überprüfen?

Die Zähler zeigen litergenau an. Lassen Sie 10 Liter abgemessen in einen Eimer ablaufen und lesen Sie den Zähler in der zweiten und dritten Stelle ab. Wiederholen Sie diese Prozedur. Bitte schütten Sie das Wasser anschließend nicht weg, sondern verwenden Sie es zum Gießen oder Spülen. 

Wird Warmwasser nur zeitweise bereitgestellt?

Wasserhygiene geht über jede Sparmaßnahme. Am Speicherausgang müssen die gesetzlich vorgeschriebenen >60°C anliegen. Deshalb messen wir jede Warmwasserleitung und kontrollieren, dass am Ende mehr als 55°C wieder im Keller ankommen. Wir geben Legionellenentwicklungen (schädliche Bakterien) damit wenig Angriffsfläche.

Warum wird das Treppenhaus beheizt?

Die Wohnung im Erdgeschoss benötigt dringend den Wärmepuffer. Die Wände in den Treppenhäusern, die den Wohnungen zugewandt sind, sind – anders als Außenwände – wärme- bzw. kältedurchlässig. Im Sinne aller Bewohner ist diese Beheizung Teil des Heizungsprojektes und kann nicht geändert werden.

Wie entstehen die ungewollten Verbräuche am Heizkörper?

Das ist eine Eigenheit der Einrohrheizung. Das Phänomen tritt auf, wenn der Heizkörper klein ist und nah am Heizstrang positioniert ist, sodass Wärme über das Metall übertragen wird. Bei hohen Raumtemperaturen im Sommer kann es zu „Sommerzählungen“ im kleinen Umfang kommen. Meist geschieht das in den oberen Wohnungen mit hoher Sonneneinstrahlung. Diese kleinen Verbräuche sind demnach systembedingt.

Bestehen die Heizkosten auch aus Warmwasserkosten?

Duschen und Baden mit laufendem Wasser oder das Abspülen unter fließendem Wasser können sehr teuer werden! Da bis zu 35% der Heizkosten aus Warmwasserkosten bestehen, herrscht hier ein großes individuelles Einsparpotential. 

Können Heizkörper entfernt werden?

Nein, das ist nicht möglich, da das gesamte System hydraulisch gestört werden würde.

Wie wird eine Unterbeheizung festgestellt?

Wir veranlassen immer eine Langzeitmessung mit Aufzeichnung und kontrollieren gegebenenfalls mit Wärmebildkamera die Wärmeverteilung am Heizkörper. Dazu werden die Heizkörperventile auf Stufe 5 arretiert und mindestens 3 Tage lang bei Außentemperaturen unter 5°C Raumtemperaturen und Feuchtigkeit gemessen.

Ich bin vor einem Monat ausgezogen. Warum muss ich bis zum nächsten Jahr warten, bis ich meine Betriebskostenabrechnung erhalte?

Gemäß § 556 BGB beträgt der Abrechnungszeitraum ein Jahr. Beginnt er für Ihre Wohnung zum Beispiel am 1. Januar, endet er am 31. Dezember desselben Jahres – auch wenn Sie schon zum 30. Oktober ausgezogen sind. Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter dann maximal zwölf Monate Zeit, Ihnen Ihre Betriebskostenabrechnung zuzustellen. Dabei ist immer unser Ziel, die Wartezeit für unsere Mieter so kurz wie möglich zu halten. Zugleich möchten wir aber um Verständnis dafür bitten, dass sorgfältige Abrechnungen für Tausende von Mieter:innen Zeit benötigen.

Wie werden Kilowattstunden in der Verbrauchsinformation umgerechnet?

In der Information werden die Energieverbräuche in Kwh (Kilowattstunden) dargestellt.
Kilowattstunden werden wie folgt umgerechnet:

Heizung
1Kwh = 1 Einheit am Heizkostenverteiler
Es wird die Summe aller Heizkostenverteiler der Wohnung zusammen dargestellt. Wenn nur einer seine Daten nicht senden konnte, dann wird der Verbrauch der gesamten Wohnung geschätzt.

Warmwasser
1 Kwh = 1m³ x 50 x 1,163
Anzeige in Kwh /50/ 1,163 = m³
1,163 = spezifische Wärmekapazität von Wasser (theoretischer technischer Wert)
50 = Erwärmung des Wassers von 10 Grad auf 60 Grad (Differenz) (theoretischer technischer Wert)

Unsere Tipps zum Energie sparen

Wir haben Ihnen eine umfangreiche Liste mit Tipps und Tricks rund um das Thema „Energie sparen“ zusammen gestellt. Schonen Sie Ihren Geldbeutel mit vergleichsweise geringem Aufwand. 

Energie-Spartipps rund ums Heizen

1. Die richtige Raumtemperatur für den Wohnbereich
2. Richtig Lüften, um Heizkosten zu sparen
3. Dies gibt es im Zusammenhang mit Heizkörpern zu beachten!
4. So halten Sie Ihre Heizkörper in Schuss!

4 Strom-Spartipps, um den Energieverbrauch zu senken
3 Wasser-Spartipps für den Haushalt

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