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Das Leben in einer Genossenschaft

Bei den aktuell niedrigen Zinsen kann der Kauf einer Wohnimmobilie zwar interessant sein, doch nicht jeder hat für eine Eigentumswohnung oder ein Haus genug Geld. Eine interessante Alternative kann eine Genossenschaftswohnung sein.
Was ist das Besondere am genossenschaftlichen Wohnen?
Genossenschaftliches Wohnen ist ein Mittelweg zwischen Eigentum und Miete. So ist man nicht nur Mieter der Wohnung, man ist auch Mitglied der jeweiligen Genossenschaft – Mitglieder sind Miteigentümer der Genossenschaft, der die Wohnungen gehören.
Wie wird man Mitglied?
Wer Mitglied einer Genossenschaft werden möchte, der muss Geschäftsanteile kaufen. Um wie viele Anteile es sich dabei handelt und wie teuer diese sind, hängt individuell von der Genossenschaft ab.
Sind Genossenschaftswohnungen günstiger?
Die Nutzungsgebühr liegt häufig unter dem Mittelwert des Mietspiegels, wissen Wohnungsexperten. Es gehe aber nicht darum, billig zu wohnen, sondern preiswert und sicher.
Kann man sofort in eine Wohnung einziehen?
Dafür gibt es keine Garantie. Das hängt von der einzelnen Wohnungsgenossenschaft, der Lage und dem eigenen Anspruch und dem Angebot ab.
Welche Vorteile bieten Wohnungsgenossenschaften?
Man genießt ein Dauerwohnrecht, wenn man die jeweiligen Regeln einhält, die für jeden Mieter gelten. Dazu gehört etwa das pünktliche Bezahlen der Nutzungsgebühr. Auf der anderen Seite habe man aber die Flexibilität eines Mieters.
Wie erwerbe ich die Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft Transport eG Leipzig?
Die Voraussetzung zum Abschluss eines Mietvertrages bei der WOGETRA ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber unterzeichneten, unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.

Was passiert beim Austritt aus der Genossenschaft mit dem Geld?
Bei einem Austritt bekommt man, bei genehmigter Jahresbilanz, sein Geld für die Anteile zurück. Wichtig: Kündigungsfristen beachten.
Muss mein Ehepartner/ Lebenspartner ebenfalls Mitglied werden, wenn wir gemeinsam eine Wohnung mieten?
Ja, ein Lebenspartner/Ehepartner muss auch Mitglied werden und dafür einen Pflichtanteil in Höhe von 155 € zahlen. Das Eintrittsgeld in Höhe von 75 € wird jedoch erlassen.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich Mitglied der Genossenschaft werden möchte und eine Wohnung miete?
Bei der Aufnahme eines Mitgliedes ist ein Eintrittsgeld von 75 € zu zahlen. Das Eintrittsgeld wird vom Ehegatten, dem eingetragenen Lebenspartner, den minderjährigen Kindern eines Mitgliedes und dem die Mitgliedschaft fortsetzenden Erben nicht erhoben.

 

Die Anzahl der Geschäftsanteile und die Höhe der Kosten richten sich nach der jeweiligen Wohnungsgröße.

Wohnungsgröße Anz. d. weiteren Geschäftsanteile *) Euro
1–RW mit Kochnische und Dusche 3 465
1–RW mit Küche und Bad 4 620
2–RW bis 45 qm 5 775
2–RW über 45 qm 6 930
3–RW bis 60 qm 7 1.085
3–RW über 60 qm 8 1.240
4–RW bis 75 qm 9 1.395
4–RW über 75 qm 10 1.550
5–RW 11 1.705
6–RW 12 1.860

*) Im Zuge der Mitgliedschaft ist ein Geschäftsanteil in Höhe von 155 € zu erwerben.

Weitere Geschäftsanteile sind bei Nutzung einer Genossenschaftswohnung, entsprechend der Wohnungsgröße s.o. zu zeichnen.

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