Was genau bedeutet die Rauchmelderpflicht?

Was in anderen Bundesländern längst geregelt ist, wird in Sachsen nun auch zur Pflicht: Bereits im Juni 2022 hat der sächsische Landtag die neue Bauordnung für Sachsen verabschiedet. Diese wurde vor kurzem erstmals veröffentlicht und beinhaltet die neue Regelung zur Rauchmelder Pflicht. Somit gilt nun in ganz Deutschland die Pflicht, Bestandsgebäude mit Rauchmeldern auszustatten. Sachsen war bislang das letzte und einzige Bundesland, in dem die Rauchmelder Pflicht nur für Neubauten und Bestandsbauten vorgesehen war, welche bauaufsichtlich relevanten, wesentlichen Änderungen oder Nutzungsänderungen unterlagen. Erstmals wurde die Rauchmelder Pflicht 2003 in Rheinland-Pfalz eingeführt. Die Zahl der Brandtoten ist seither deutlich gesunken.

Wer ist für die Ausstattung mit Rauchmeldern zuständig?

Bis zum 31.12.2023 müssen alle Bestandsimmobilien in Sachsen mit Feuermeldern ausgestattet sein. Die Pflicht zur Ausstattung der Immobilien liegt bei den Besitzer:innen der Immobilie. Räume, in denen Personen schlafen und Flure, die zu diesen führen, müssen einen installierten Feuermelder aufweisen. Diese Vorschrift gilt ebenso in Beherbergungsstätten, Krankenhäusern, Kitas, Wohnheimen und anderen Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen. Feuermelder sind Alltagshelfer, die gefährliche Situationen verhindern und Menschen retten können.

Zum persönlichen Schutz unserer Mitglieder und Mieter:innen werden daher aktuell Rauchwarnmelder in allen WOGETRA-Wohnungen installiert.

Wann werden Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet?

Fünf Mietobjekte wurden bereits am 01.11.2022 mit Feuermeldern ausgestattet, alle verbleibenden folgen im Jahr 2023. Mieterinnen und Mieter werden zwei Wochen vor dem Installationstermin über einen Hausaushang informiert und können bei Bedarf einen festen Termin vereinbaren. Bei der Montage der Rauchmelder erhalten Sie ein Informationsblatt, welches ebenfalls als Download zur Verfügung steht.

Die Installation der Rauchmelder wird durch folgendes Unternehmen durchgeführt:

EXTERN Messdienst GmbH
Geschäftsstelle Leipzig
Ferdinand-Rhode-Str. 38
04107 Leipzig

Tel: +49 341 993844-0
Fax: +49 341 993844-122

Sollten Sie das Informationsblatt verlegt, nicht erhalten oder Fragen zum Einbau der Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung haben – dann steht Ihnen als Ansprechpartnerin seitens der WOGETRA Daniela Göhler, goehler@wogetra.de, Tel. +49 341 9183222 gern zur Verfügung.

Rauchmelder-Hotline

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Signale der Rauchwarnmelder.

Alarm im Treppenhaus

  • Bei Alarm im Treppenhaus nicht das Treppenhaus betreten
  • Bitte kontrollieren Sie kurz, ob ein Brandfall vorliegt
  • Im Zweifelsfall alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112

Lauter Signalton | Alarm- und Brandfall

Prüfen Sie sofort, ob und ggf. wo ein Brand ausgebrochen ist.

Verhalten im Brandfall

  • Entsprechend dem Alarmplan
  • Wählen Sie sofort und ohne dem Umweg über die Hotline den Feuerwehr-Notruf 112

Kurzer, leiser Signalton und die LED-Leuchte blinkt | Störung am Rauchmelder

Wählen Sie die Rauchwarnmelder-Hotline 069 50953 330 und nennen Sie der Hotline folgende Angaben:

  • Name, Anschrift
  • Messdienst: EXTERN Messdienst GmbH
  • Rauchwanmelder: Typ R (Ei-electronics Ei6500-OMS)

 

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