Nebenkosten sorgen oft für Fragezeichen – deswegen informieren wir Sie jetzt schon über eine technische Änderung in der Umlagenabrechnung 2025 bezüglich der Heizkostenverteiler. Hier erfahren Sie kurz und verständlich, was sich ändert, wie es sich auswirkt und wer betroffen ist.

Heizkostenverteiler einfach erklärt: Funktion und Nutzen

Heizkostenverteiler sind die kleinen, unauffälligen Geräte, die zentral an den Heizkörpern angebracht sind. Durch sie können die gesamten Heizkosten eines Wohnhauses fair nach dem jeweiligen Verbrauch der Haushalte aufgeteilt werden, ohne auf Pauschalen oder Schätzungen zurückgreifen zu müssen. Deswegen lohnt sich auch individuell ein energiesparender Umgang – unsere Tipps dazu können Sie hier (Link: ) nachlesen. Entscheidend für die Aufteilung der Heizkosten ist die abgegebene Wärme der Heizkörper, diese wird nämlich über Sensoren von den Heizkostenverteilern erfasst und gespeichert. Während die Vorderseite aus Plastik besteht, ist die Rückseite der Geräte aus Metall, das die Temperatur, die an der Oberfläche des Heizkörpers abgegeben wird, annimmt und darüber vom Gerät bestimmt wird. Mit der Ablesung am Ende des Abrechnungszeitraums kann darüber der jeweilige Anteil an den Heizkosten ermittelt werden.

Anzeige der Heizkostenverteiler: Was die Werte bedeuten

Die angezeigten Werte sind auf den ersten Blick schwer zu verstehen, da sie keine direkte physikalische Einheit haben. Das hat den Grund, dass sie über mehrere Schritte noch umgerechnet werden müssen, damit Größe des Heizkörpers, der jeweilige Wärmeübergangswert und letztlich auch der Verteilerschlüssel, der Grund- und Verbrauchswert bestimmt, im Endergebnis berücksichtigt werden. Die angezeigten Werte werden in der Abrechnung mit einem Bewertungsfaktor in den tatsächlichen Verbrauch umgerechnet. Dieser wird anschließend mit dem Energiepreis multipliziert und gemäß Verteilerschlüssel auf die Haushalte aufgeteilt.

Umstellung 2025: Von Produktenskala zur Einheitsskala

Was sich in einigen unserer Wohnanlagen zur Umlagenabrechnung 2025 ändert ist nicht dieser Vorgang, sondern die Skala, in der die Heizkostenverteiler die abgegebene Wärme anzeigen. Während wir bislang Heizkostenverteiler mit Produktenskalen verwendet haben, die den entsprechenden Bewertungsfaktor einprogrammiert und demnach unmittelbar angewandt haben, messen wir seit dem 16.05.2025 in der Einheitsskala, die die Messergebnisse nicht sofort verrechnet. Die Anwendung des Bewertungsfaktors erfolgt stattdessen in der Umlagenabrechnung – wo sonst durch den Faktor 1,00 der bereits durch die Programmierung errechnete Wert übernommen wurde, findet sich nun der tatsächliche Bewertungsfaktor, der sich bislang in der Programmierung versteckt hatte.

Finden Sie in Ihrer Umlagenabrechnung also eine vermeintlich neue Umrechnung nicht erschrecken – es hat sich lediglich die Messskala Ihres Heizkostenverteilers geändert und damit der „Ort“ der Umrechnung vom Heizkostenverteiler zu Abrechnungsprogramm.

Für Sie bedeutet das: Die Berechnung der Heizkosten bleibt unverändert – sie erfolgt weiterhin verbrauchsabhängig. Lediglich die Darstellung in der Abrechnung hat sich geändert.

Diese Wohnanlagen sind von der Umstellung betroffen:

Arthur-Nagel-Str. 20-28

Döringstraße 21-29

Wilhelm-Busch-Str. 1-3

Friedrichshafener Str. 74-76 & 80

Geutebrückstraße 22-26

Karl-Heft-Str. 18-24

Kieler Straße 74-84

Otto-Militzer-Str. 17-23

Ulmer Str. 2-12

Heilbronner Straße 2-8 & 7-19

FAQ

Was zeigen die Heizkostenverteiler an?

Die Geräte erfassen die abgegebene Wärme Ihrer Heizkörper. Angezeigt werden jedoch keine direkten Energieeinheiten, sondern Verbrauchswerte, die erst in der Abrechnung weiterverarbeitet werden.

Was ändert sich in der Umlagenabrechnung?

Durch die Umstellung auf die Einheitsskala wird der Bewertungsfaktor nicht mehr im Gerät berücksichtigt, sondern erst in der Abrechnung ausgewiesen und angewendet.

Was bedeutet die Änderung für mich?

Für Sie ändert sich nichts an der Berechnung Ihrer Heizkosten. Diese erfolgt weiterhin verbrauchsabhängig – lediglich die Darstellung in der Abrechnung ist transparenter geworden.

Wer ist von der Änderung betroffen?

Die Umstellung betrifft nur bestimmte Wohnanlagen. Ob Ihre Wohnung dazugehört, können Sie der obenstehenden Übersicht entnehmen.

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