Die Vertreterwahl 2026 geht in die entscheidende Phase: Bis zum 27. April können Sie Ihre Stimme abgeben und die Zukunft Ihrer Genossenschaft mitgestalten. Hier erfahren Sie kompakt, wie die Wahl funktioniert und warum Ihre Teilnahme wichtig ist.

 

Ihre Stimme in der Genossenschaft: Die Rolle der Vertreterversammlung

Das Wohnen in einer Genossenschaft unterscheidet sich grundlegend von anderen Mietverhältnissen – als Mitglied der WOGETRA Leipzig werden Sie nicht nur Mieter, sondern Miteigentümer und genießen so größere Mitbestimmungsrechte. Entstanden aus dem Anliegen der Selbsthilfe orientieren sich Genossenschaften nicht an wirtschaftlichen Gewinnen, sondern am Wohlergehen ihrer Mitglieder und Mieter. Gewinne werden direkt in den Bestand reinvestiert und dienen damit dem Gemeinwohl, indem so stabile Mieten, zeitgemäßer und attraktiver Wohnraum sowie langfristige Sicherheit geschaffen werden. Mehr Hintergrunde zu der Entstehung von Genossenschaften erfahren Sie hier.

Die Vertreterversammlung ist das zentrale Bindeglied zwischen Ihnen als Mitgliedern und der Verwaltung der Genossenschaft und gehört neben dem Aufsichtsrat und dem Vorstand zu den wichtigsten Organen der WOGETRA. Damit tatsächlich die Interessen unserer zum aktuellen Jahreswechsel 2025/2026 über 8.800 Mitglieder in den Kurs unserer Genossenschaft einfließen, braucht es Ihre Stimme für einen Vertreterkandidaten, der Ihre Anliegen engagiert vertritt.

 

Aufgaben der Vertreter: Dafür setzen sie sich ein

Ein gutes Gefühl bei dem Wohngebietsvertreter zu haben, ist besonders wichtig, um Ihre Interessen und Anliegen in guten Händen zu wissen. Besonders, da die Vertreterversammlung nur alle fünf Jahre neu gewählt wird. Mit dem Vertreteramt geht viel Verantwortung einher – konkret gehört zu den Aufgaben eines Vertreters:

  • das Einbringen von Ideen, Wünschen und Anliegen aus ihren Wahlbezirken in die regelmäßig stattfindenden Treffen mit der WOGETRA.
  • ein offenes Ohr für die Nachbarn zu haben und mit einem guten Gespür für das große Ganze Anliegen zu verfolgen.
  • Sie fassen Beschlüsse im Sinne aller Mitglieder und entscheiden unter anderem über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr.
  • Sie wählen den Aufsichtsrat.

 

Kandidaten der Vertreterwahl 2026: Wen können Sie wählen?

Aufstellen lassen für die Vertreterwahl konnten sich alle Mitglieder der WOGETRA. Neben einigen neuen Gesichtern konnten wir viele der bisherigen Vertreterinnen und Vertreter, die sich durch ihr Engagement hervorgetan haben, für eine erneute Kandidatur gewinnen. Wir freuen uns sehr über das große Interesse an dem Vertreteramt und danken allen Kandidierenden für ihre Bereitschaft, sich als Vertreterinnen und Vertreter für die WOGETRA einzusetzen.

Mit dem offiziellen Wahlaufruf haben wir Ihnen erstmals auch eine Vorstellung der in Ihrem Wahlbezirk aufgestellten Kandidaten mitgesendet, damit Sie sich vor der Stimmabgabe ein genaues Bild davon machen können, wer sich künftig für die Belange der Mitglieder und Mieter in Ihrer Umgebung stark macht.

 

Frist und Ablauf: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab

Die Wahl findet als Briefwahl statt – die Wahlunterlagen müssten Ihnen bereits postalisch zugegangen sein. Bitte stecken Sie den ausgefüllten Stimmzettel zuerst in den beiliegenden Stimmzettelumschlag und legen Sie diesen anschließend in den Rücksendeumschlag, den Sie kostenlos per Post (wir übernehmen das Porto für Sie) oder in einen der vielen Hausmeisterbriefkästen einwerfen können. Wo Sie den nächsten Hausmeisterbriefkasten finden, können Sie der untenstehenden Übersicht entnehmen. Selbstverständlich können Sie ihn auch persönlich in unserer Geschäftsstelle abgeben – beachten Sie nur bitte, dass die Wahlunterlagen spätestens bis Montag, den 27. April 2026, 12 Uhr bei uns eingegangen sein müssen.

Am 28. April 2026 beginnt die Auszählung der Stimmzettel. Im Anschluss informieren wir die gewählten Vertreter und Ersatzvertreter per Post und warten auf die Rückmeldung, ob sie die Wahl annehmen oder ablehnen. Erst wenn alle Rückmeldungen bei uns eingegangen sind und die Vertreter und Ersatzvertreter feststehen, informieren wir Sie über die Ergebnisse der Wahl, indem wir eine Liste mit den gewählten Vertretern und Ersatzvertretern in unserer Geschäftsstelle am Eutritzscher Markt 1 auslegen.

 

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mitwirkung bei der diesjährigen Vertreterwahl und freuen uns, mit einer neuen Vertreterversammlung gemeinsam viel zu bewegen!

Ihren nächsten Hausmeisterbriefkasten finden Sie hier:

WohngebietStandort
Anger-CrottendorfLuise-Herrmann-Str. 2
EngelsdorfHans-Weigel-Str. 7b
Gohlis-NordHannoversche Str. (zwischen Nr. 58-66 am Spielplatz)
Gohlis-NordLandsberger Str. 41
Gohlis-SüdTrufanowstr. 47
GroßzschocherOtto-Militzer Str. 17
Grünau WK 2Dahlienstr. 17
Grünau WK 4Stuttgarter Allee 16
Grünau WK 4Breisgaustr. 65
Grünau WK 5.2Am Kirschberg 5
Grünau WK 5.2Offenburger Str. 7
Grünau WK 5.2Ludwigsburger Str. 24
Grünau WK 7Plovdiver Str. 66
LößnigZwickauer Str. 122
(außen an Überdachung)
LößnigWilli-Bredel-Str. 18
(außen Kellerniedergang)
MarienbrunnFrau-Holle-Weg 44
MarienbrunnArno-Nitzsche-Str. 46
MarienbrunnZwickauer Str. 68
Mockau-AltDöringstr. 23, Höhe Parkplatz
MöckernChristoph-Probst-Str. 19, Ecke
Hans-Beimler-Str. 34
PaunsdorfLanghansstr. 1
SchönefeldFriedrich-Wolf-Str. 8 am
Containerplatz
SellerhausenAlfred-Schurig-Str. 9
SüdvorstadtFichtestr. 66
SüdvorstadtKantstr. 21
SüdvorstadtAltenburger Str. 52
TheklaKlingenthaler Str. 12
WiederitzschNordweg 2
Zentrum-OstJohannisplatz 3
Zentrum-SüdostStr. des 18. Oktober 35

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Gemäß § 43 a (6) GenG in Verbindung mit § 6 (2) der Wahlordnung der WOGETRA eG liegt die Liste der gewählten Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen in den Räumen der Geschäftsstelle Eutritzscher Markt 1 und der Außenstelle Stuttgarter Allee 8 ab 27.05.2026 zu den Geschäftszeiten zwei Wochen zur Einsichtnahme durch unsere Mitglieder aus.

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Wichtige Info für unsere Mieterinnen und Mieter:
Aufgrund technischer Arbeiten der Stadtwerke Leipzig bzw. Netz Leipzig kommt es von 31.05. bis 05.06. in einigen Bereichen zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Fernwärmeversorgung. Während der Arbeiten stehen in den betroffenen Objekten kein warmes Wasser und keine Heizung zur Verfügung. Es wird davon ausgegangen, dass die geplanten Maßnahmen nicht den gesamten Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Trinkwasserversorgung ist während der gesamten Maßnahme gewährleistet und nicht beeinträchtigt.

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