Die Vertreterwahl 2026 rückt näher und mit ihr eine der wichtigsten Möglichkeiten, sich aktiv an der Entwicklung unserer Wohngenossenschaft zu beteiligen. Als Herzstück der genossenschaftlichen Mitbestimmung sorgt die Wahl der Mietervertreter dafür, dass die Interessen, Ideen und Anliegen unserer Mitglieder und Mieter Gehör finden. Neue Gesichter, frische Impulse und engagierte Stimmen tragen dazu bei, den Kurs der WOGETRA verantwortungsvoll und gemeinschaftlich weiterzuentwickeln. In diesem Artikel erfahren Sie, was das Vertreteramt ausmacht, welche Aufgaben damit verbunden sind und wie Sie selbst Teil dieses demokratischen Prozesses werden können.

Das Vertreteramt – ein Ehrenamt mit Verantwortung 

Mietervertreter sein bedeutet ein offenes Ohr in der Nachbarschaft zu haben, sich proaktiv für die Bedürfnisse der Nachbarn starkzumachen und den Kurs unserer Genossenschaft im Interesse aller Mitglieder und Mieter grundlegend mitzubestimmen. Unsere genossenschaftliche Organisationsform beruht auf den Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung und verweist damit auf den Ursprung dieser Unternehmensform. Die Mietervertreter sind somit integraler Teil der WOGETRA – im Unterschied zu profitorientierten Wohnungsgesellschaften liegt unser Ziel in der Selbsterhaltung und -entwicklung. Unseren Mitgliedern zuverlässigen und stabilen Wohnraum zu ermöglichen und die Lebensqualität in unseren Wohnanlagen beständig zu fördern ist unser Fokus. Genau dafür braucht es die Beteiligung der Mitglieder und Mieter an Geschäftsentscheidungen unserer Genossenschaft.  

Die Aufgaben unserer Mietervertreter

Unsere Mietervertreter sind starke Persönlichkeiten, die mit Leidenschaft an der Gestaltung der eigenen Nachbarschaft mitwirken. Ihr Jahr ist geprägt von verschieden Veranstaltungen – die wichtigste ist fraglos die ordentliche Vertreterversammlung, bei der Informationen zum Geschäftsjahr, der wirtschaftlichen Situation der WOGETRA und Einblicke in bevorstehende Projekte aus erster Hand präsentiert werden. Hier wird auch über aktuelle Themen und Beschlüsse entschieden. Darüber hinaus stärken wir aber auch die Vernetzung der unterschiedlichen Nachbarschaften in Vertreteraussprachen und Informationsabenden sowie kulturellen Zusammenkünften. Dabei sorgen wir selbstverständlich immer für einen engen Anschluss Ihrer Ansprechpartner bei der WOGETRA.

Die Verantwortlichkeit hört dort allerdings nicht auf – als Mietervertreter sind Sie ansprechbar für Ihre Nachbarn und sensibel für Herausforderungen und Nachbesserungsbedarfe in Ihrem Umfeld.

Häufig gestellte Fragen

In diesem Abschnitt beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Vertreteramt bei der WOGETRA und geben einen kompakten Überblick für alle, die sich informieren oder selbst engagieren möchten.

 

Wer kann sich als Mietervertreter aufstellen lassen?

Alle, die Mitglied oder Mieter in der WOGETRA Wohngenossenschaft sind, können sich für das Amt des Mietervertreters aufstellen lassen.

 

Wie kann ich mich als Mietervertreter aufstellen lassen?

Im Januar 2026 beginnt die Aufforderung zur Einreichung von Kandidatenvorschlägen. Über das Formular, das Sie mit unserer letzten Mieterzeitschrift erhalten haben, können Sie sowohl sich selbst, als auch andere Mitglieder der WOGETRA für das Vertreteramt vorschlagen. Mit Neukandidaten möchte der Wahlvorstand ein Kennenlerngespräch führen – über alle weiteren Schritte, werden Sie danach informiert. Ihre Ansprechpartnerin des Wahlvorstands ist Sophia Ruppert. Bei Fragen rund um das Thema Vertreterwahl können Sie sie per E-Mail: ruppert@wogetra.de oder telefonisch: 03419183-220 erreichen.

 

Welche Tätigkeiten bestimmen das Vertreteramt?

Als Mietervertreter vertreten Sie Ihre Nachbarn und stehen bei der jährlichen Vertreterversammlung für die Bedürfnisse und Interessen unserer Mitglieder ein. Damit werden Sie zum Sprachrohr der Nachbarschaft und können mit Ideen und Vorschlägen die Zukunft unserer Genossenschaft aktiv mitgestalten.

 

Wann und wie erfolgt die Vertreterwahl?

Im Frühjahr 2026 werden die Mietervertreter gemäß der Wahlordnung unserer Genossenschaft in Form einer Briefwahl gewählt.

 

Wie lange ist die Amtsdauer?

Die Wahlperiode der Mietervertreter in der WOGETRA beträgt fünf Jahre.

 

Warum gibt es Mietervertreter?

Als Wohnungsgenossenschaft orientieren sich unsere operativen Ziele am Wohl unserer Mitglieder und Mieter – über das Vertreteramt kommen diese in der jährlichen Vertreterversammlung selbst zur Sprache. So stellen wir sicher, dass wir langfristig die Interessen unserer Mitglieder verfolgen und stärken unsere Strukturen der Selbstfürsorge.

Für einen detaillierteren Einblick in die Vertreterwahl und die Aufgaben und Pflichten des Vertreteramts lohnt sich der Blick in unseren Geschäftsbericht 2024 – hier haben wir das Thema intensiv beleuchtet.

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Aufgrund technischer Arbeiten der Stadtwerke Leipzig bzw. Netz Leipzig kommt es von 31.05. bis 05.06. in einigen Bereichen zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Fernwärmeversorgung. Während der Arbeiten stehen in den betroffenen Objekten kein warmes Wasser und keine Heizung zur Verfügung. Es wird davon ausgegangen, dass die geplanten Maßnahmen nicht den gesamten Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Trinkwasserversorgung ist während der gesamten Maßnahme gewährleistet und nicht beeinträchtigt.

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