Was tun bei Rohrbruch, Heizungsausfall oder defektem Aufzug? Damit im Ernstfall schnell geholfen werden kann, erklärt die WOGETRA, wann ein Not- und Havariefall vorliegt und wann eine reguläre Reparaturmeldung ausreicht – inklusive wichtiger Hinweise zum Bereitschaftsdienst. 

  

Schnelle Hilfe im Ernstfall: Unser Bereitschaftsdienst im Überblick 

Unser Team von Hausmeistern, Servicetechnikern und HLS-Monteuren der WS Wohnservice Haus- und Immobilienservice GmbH ist tagtäglich im Einsatz, um den Wohnbestand unserer Genossenschaft zu pflegen und sorgt so dafür, dass Abläufe funktionieren, Wege begehbar und Treppenhäuser sauber sind. Als ist eine 100-prozentige Tochterfirma der WOGETRA hat das schnelle und zuverlässige Beheben von Mängeln und die kontinuierliche Pflege unserer Wohnanalagen höchste Priorität. Während Reparaturen und Instandsetzungen geplant werden können, halten sich Notfälle leider weder an Terminkalender noch an Arbeitszeiten – für den Fall, dass akute Gefahr für Personen oder das Gebäude besteht, ist deswegen ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Ein Service, der leider immer öfter für Vorkommnisse missbraucht wird, die keine dringenden Notfälle sind. Um weiterhin in brenzlichen Situationen schnell vor Ort sein zu können, möchten wir an dieser Stelle nochmal darüber aufklären, in welchen Fällen Sie wie handeln sollten. 

  

Was ist Havarie – was Reparatur? 

Als Faustregel gilt: Wird sofortiges Handeln von Handwerkern benötigt, um Schaden von Personen oder von Gebäuden fernzuhalten, liegt eine wohnungstechnische Havarie vor. In diesem Fall nutzen Sie bitte die Nummer des Bereitschaftsdienstes: 01522 1694695. Geht von einem Schaden oder einer verminderten Versorgung keine unmittelbare Gefährdung aus, melden Sie das Vorkommnis Ihrem Hausmeisterbüro oder nutzen Sie die online-Reparaturmeldung. Welches Hausmeisterbüro für Ihre Wohnanlage zuständig ist, können Sie dieser Übersicht entnehmen. Wir bitten Sie vor Wahl der Bereitschaftsnummer eingehend zu prüfen, ob es sich tatsächlich um einen Not- und Havariefall handelt. Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns vor den Einsatz kostenpflichtig auf den Mieter oder Anrufer umzulegen. 

Damit wir im Ernstfall schnell und gezielt reagieren können, sind aktuelle Kontaktdaten besonders wichtig. Bitte informieren Sie uns, wenn sich Ihre Telefonnummer ändert, damit wir Sie bei Rückfragen oder im Notfall zuverlässig erreichen können. 

  

Checkliste: Diese Fälle gelten als Havarie – und diese nicht 

Um Sie bei der Beurteilung zu unterstützen, zeigt diese Checkliste übliche Notfälle und Vorkommnisse, die nicht als solche gelten: 

 

Not- oder Havariefall

Kein Not- oder Havariefall

  • Rohrbruch  
  • Brand  
  • Glatteis Hauseingang/Treppen/Rampen  
  • Aufzugsausfall  
  • Hauseingangstür lässt sich nicht schließen  
  • Glasbruch an Außenscheiben, Hauseingangstüren bzw. Treppenhausfenstern  
  • Ausfall der Elektroversorgung im Haus  
  • Totalausfall der Wärmeversorgung  
  • Totalausfall der Wasserversorgung  
  • Gasgeruch  
  • Sturmschäden, z. B. undichtes Dach  
  • Verstopfung an Hausabflussleitungen oder in Fallrohren
  • Wohnungseingangstür oder Zimmertür lässt sich nicht schließen  
  • lauwarme Heizung  
  • klemmender Fenster- oder Balkongriff  
  • tropfender Wasserhahn  
  • defekter Waschmaschinenanschluss  
  • verstopfter Abfluss innerhalb der Wohnung  
  • defekter Lichttaster innerhalb der Wohnung  
  • Ruhestörungen  
  • Störungen Fernsehempfang  
  • Falschparker auf angemietetem Stellplatz 

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